Frage: Fenster in Mietwohnung kaputt/defekt, wehr zahlt?

Antwort: Wenn die Fenster durch Wettereinflüsse beschädigt wurden sind. Muss der Vermieter die Reparatur bezahlen.

Wenn z.B. die Glasscheibe kaputt geht z.B. bei Durchzug und das Fenster Schlägt zu. Muss der Mieter die Reparatur bezahlen.